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Auswandern in die USA: Der Weg zur Greencard

In den USA leben, in den USA arbeiten, sich in den USA niederlassen – rund ein Drittel der Deutschen würden gerne ihr altes Leben in Deutschland hinter sich lassen und auswandern. Weit oben auf der Wunschliste stehen dabei die Vereinigten Staaten. Doch dort legal einzuwandern braucht gewisse Voraussetzungen und ein wenig Glück.

Greencard heißt das Zauberwort, das einem die Tür zum Land der unbegrenzten Möglichkeiten öffnet. Nicht nur Urlaub in New York, Los Angeles oder Las Vegas machen, sondern dauerhaft dort leben. Eine solche Greencard ist jedoch nicht so einfach zu bekommen. Man kann sie nämlich nicht kaufen, sondern nur über Anträge oder eine Lotterie erhalten.

Was ist die Greencard?

Typische amerikanische Landstraße, vorne ist die Aufschrift „Immigration“ zu sehen.

Wer dauerhaft in den USA leben will, kann eine Greencard beantragen. Quelle: Gustavo Frazao – 312426359 / Shutterstock.com

Im Grunde ist die Greencard ein Visum für die Einreise in die USA. Von anderen Visa unterscheidet sich die Karte dadurch, dass der Aufenthalt dauerhaft und unbefristet genehmigt wird. Offizieller Name der Greencard ist „United States Permanent Resident Card“ und wird von der Einwanderungsbehörde „United States Citizenship and Immigration Service“ (USCIS) ausgestellt. Wer eine solche Karte besitzt, wird als „Lawful Permanent Resident“ (LPR) bezeichnet.

Greencard-Inhaber haben Pflichten, die sie erfüllen müssen, um keinen Entzug der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung zu riskieren:

  • Bei einem Umzug muss der USCIS innerhalb von zehn Tagen benachrichtigt werden.
  • Die Greencard muss vor dem Ablauf des Gültigkeitsdatums erneuert werden.
  • Die Präsenz in den USA muss dauerhaft sein. Wer länger als sechs Monate im Ausland ist, wird bei der Wiedereinreise über die Gründe befragt. Wer die USA zwischen zwölf und 24 Monaten verlässt, muss eine Rückkehrerlaubnis beantragen. Dieser Antrag muss vor der Abreise gestellt werden.

Eine Greencard ist ein Leben lang gültig, außer, man bewirbt sich um die US-Staatsbürgerschaft. Diese kann man erhalten, wenn man einige Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören unter anderem, dass man mindestens fünf Jahre lang im Besitz der Greencard ist und von den letzten fünf Jahren mindestens 30 Monate in den USA verbracht hat.

Die Greencard per Lotterie

Davon hat jeder schon einmal gehört: Greencards sind mit ein bisschen Glück über eine Lotterie erhältlich. Allerdings gibt es auch hier Bedingungen, das heißt, nicht jeder kann daran teilnehmen:

  • Jeder Teilnehmer muss einen Schulabschluss vorweisen, der mit einem Highschool-Diplom zu vergleichen ist.
  • Es ist für Deutsche somit mindestens ein Realschulabschluss nötig. Teilnehmer aus anderen Ländern müssen mindestens 12 Jahre Schulausbildung nachweisen.
  • Alternativ kann auch eine 2-jährige Berufsausbildung innerhalb der letzten fünf Jahre zur Teilnahme berechtigen.
  • Wer in einem der folgenden Länder geboren wurde, kann an der Lotterie nicht teilnehmen: Bangladesch, Brasilien, China, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Großbritannien, Haiti, Indien, Jamaika, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Pakistan, Peru, Philippinen, Südkorea, Vietnam

Um an der Greencard Lotterie teilnehmen zu können, muss jeder ein entsprechendes Formular ausfüllen. Darin sind Fragen enthalten, die von Bewerbern oftmals falsch ausgefüllt werden. Daher gibt es den Service von my-greencard.de. Die Profis überprüfen die Bewerbung und merzen Fehler aus. Das ist besonders wichtig, denn werden fehlerhafte Anträge eingereicht, werden diese aussortiert und kommen erst gar nicht in den Lostopf. Davon erfährt der Bewerber allerdings nichts. Das heißt, dass er im Folgejahr womöglich dieselben Fehler wieder macht.

Ausschnitt einer Permanent Resident Card

Den Status „Lawful Permanent Resident“ kann man auch in einer Lotterie gewinnen. Quelle: welcomia – 171174860 / Shutterstock.com

Sofern man tatsächlich eine Greencard gewonnen hat, wird man durch my-greencard.de weiterhin betreut. Das ist auch wichtig, denn mit dem Gewinn darf sich noch niemand LPR nennen. Über die letztendliche Ausstellung der Greencard entscheiden nämlich zum einen die Losnummer und zum anderen der Termin, an dem der Antrag eingereicht wurde. Bearbeitet wird der Antrag von der US-Botschaft in Deutschland oder direkt in den USA, falls der Antragsteller bereits ein Visum hat.

Der klassische Weg zur Greencard

Über einen Antrag beim USCIS kann sich jeder, der gewisse Voraussetzungen erfüllt, eine Greencard sichern. Zum einen kann dies über Familienzusammenführungen geschehen. Das heißt, dass Ehepartner, unverheiratete minderjährige Kinder und Eltern von US-Staatsbürgern eine Greencard beantragen können und diese in der Regel auch bewilligt kommen. Dabei ist das Antragsverfahren komplikationsloser, als bei Antragstellern, die bereits über ein befristetes Visum verfügen und aufgrund ihres Jobs eine Greencard möchten. Hier muss nämlich der zukünftige Arbeitgeber ebenfalls US-Bürger sein und muss als Bürge auftreten. Im Vorfeld muss dazu eine Einwanderungsvisapetition beantragt werden.

Beschäftigungsbasierte Bewerber werden dabei in fünf Gruppen eingeteilt:

EB-1Personen von nationalem Interesse

  • Hochqualifizierte Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft, Kunst und Sport.

  • Hervorragende Professoren und Forscher.

  • Manager und Führungskräfte der multinationalen Wirtschaft.

EB-2Personen mit besonderen Fähigkeiten

  • Personen des gehobenen Berufsstandes mit Hochschulabschluss.

  • Personen mit besonderen Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst und auf dem geschäftlichen Gebiet.

  • Ein Arbeitsplatzangebot eines US-Arbeitgebers muss vorliegen.

EB-3Akademiker, qualifizierte Fachkräfte, sonstige Arbeitnehmer

  • Qualifizierte Personen mit höherem Schulabschluss.

  • Facharbeiter mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung.

  • Andere Arbeitnehmer, deren Fähigkeiten in den USA gefragt sind.

  • Ein amerikanischer Arbeitgeber darf nicht zur Verfügung stehen.

EB-4Kirchliche Mitarbeiter

  • Pfarrer, Priester und Rabbiner, die ordiniert oder eine vergleichbare religiöse Tätigkeit ausüben.

  • Antragsteller muss im Heimatland mindestens zwei Jahre für Kirche oder Gemeinde arbeiten.

EB-5Investoren

  • Personen, die in neue Wirtschaftsunternehmen investieren und Arbeitsplätze für mindestens zehn (nicht verwandte) Arbeitnehmer schaffen.

  • Investitionsgröße zwischen 500.000 und 1.000.000 US-Dollar.

  • Erst nach zwei Jahren wird die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ausgestellt. Voraussetzung: Die Investition wurde getätigt.

Greencards können in all diesen Fällen auch für enge Familienangehörige wie Ehepartner oder Kinder gestellt werden.

Nach dem Antragsverfahren, das mitunter mehrere Jahre dauern kann, wird über die US-Botschaft in Frankfurt ein Termin vereinbart und zu einem Interview geladen. Erst danach entscheidet sich, ob man eine Greencard erhält oder nicht.

Infografik zur Greencard

infografik-greencard

Bild-Quellen:

Gustavo Frazao – 312426359 / Shutterstock.com
welcomia – 171174860 / Shutterstock.com
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